§14a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Modul 1

§14a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Modul 1

 

Kurze Antwort

§14a EnWG regelt, dass Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, zum Beispiel Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher oder Klimaanlagen, im Gegenzug für eine mögliche Steuerung durch den Netzbetreiber eine Reduzierung der Netzentgelte erhalten können.

Modul 1 ist die pauschale Variante: Du erhältst eine feste jährliche Gutschrift, unabhängig davon, ob oder wie oft deine Anlage tatsächlich durch den Netzbetreiber gesteuert wurde.

Die Gutschrift wird ausschließlich vom zuständigen Verteilnetzbetreiber berechnet und im Rahmen der Netzbetreiberabrechnung an 1KOMMA5° als deinen Stromlieferanten übermittelt. 1KOMMA5° berechnet die Gutschrift nicht selbst, sondern reicht den erhaltenen Betrag vollständig und 1:1 an dich weiter bzw. schreibt ihn dir gut.

Die Weitergabe erfolgt grundsätzlich gesammelt nach der jährlichen Abrechnung durch den Netzbetreiber, nicht monatlich oder laufend. Eine direkte Auszahlung durch den Netzbetreiber an dich erfolgt nicht.

Wenn auf deiner Rechnung noch keine Modul-1-Gutschrift ausgewiesen ist, bedeutet das nicht automatisch, dass Modul 1 nicht beantragt, nicht berücksichtigt oder vergessen wurde. Es bedeutet zunächst nur, dass 1KOMMA5° noch keine abrechnungsfähige Information oder Zahlung vom Verteilnetzbetreiber erhalten hat, die wir an dich weitergeben können.

Kontext

§14a EnWG: Dieser Artikel erklärt die Gutschrift für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG und die Weitergabe der Modul-1-Gutschrift durch 1KOMMA5°.

Du hast eine steuerbare Anlage wie eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher und hast Fragen zur Gutschrift, zum Beispiel:

„Was ist §14a EnWG?“ / „Was bedeutet Modul 1?“

„Für welchen Zeitraum erhalte ich die Gutschrift?“

„Wer berechnet die Gutschrift?“

„Wer zahlt die Gutschrift aus?“

„Wird die Gutschrift monatlich ausgezahlt?“

„Kann ich selbst prüfen, ob Modul 1 hinterlegt ist?“

„Warum bekomme ich die Gutschrift erst jetzt?“

„Warum habe ich keine Gutschrift erhalten?“

„Warum wurde Modul 1 auf meiner Rechnung nicht ausgewiesen?“

„Kann meine Rechnung korrigiert werden?“

„Warum stehen mehrere Positionen auf meiner Rechnung?“

„Warum steht auf meiner Rechnung ein Gesamtbetrag von 0,00 €?“

Was ist §14a EnWG?

§14a EnWG betrifft sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören zum Beispiel:

Wärmepumpen

Wallboxen

Batteriespeicher

Klimaanlagen

Der Hintergrund: Netzbetreiber dürfen diese Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen steuern, um das Stromnetz zu entlasten. Im Gegenzug erhältst du eine Reduzierung der Netzentgelte.

Was bedeutet Modul 1?

Modul 1 ist die pauschale Variante der §14a-Gutschrift.

Das bedeutet:

Du erhältst eine feste jährliche Gutschrift.

Die Höhe wird vom zuständigen Verteilnetzbetreiber berechnet.

Die Gutschrift ist unabhängig davon, ob oder wie oft deine Anlage tatsächlich gesteuert wurde.

Der Verteilnetzbetreiber berechnet die Gutschrift und stellt sie 1KOMMA5° über die Netzbetreiberabrechnung bereit.

1KOMMA5° berechnet die Höhe der Modul-1-Gutschrift nicht selbst und entscheidet auch nicht eigenständig über Anspruch oder Höhe.

1KOMMA5° reicht den vom Verteilnetzbetreiber erhaltenen Betrag vollständig und 1:1 an dich weiter bzw. schreibt ihn dir gut.

Die Auszahlung oder Gutschrift erfolgt grundsätzlich jährlich nach der Abrechnung durch den Netzbetreiber, nicht monatlich oder laufend.

Wichtig: Der Netzbetreiber zahlt die Gutschrift nicht direkt an dich aus.

Wird die Gutschrift monatlich ausgezahlt?

Nein. Die Modul-1-Gutschrift wird nicht monatlich ausgezahlt. Auch wenn es sich um eine jährliche Gutschrift handelt, wird sie nicht automatisch laufend auf monatliche Abschläge verteilt.

Der Grund ist, dass die Verteilnetzbetreiber die Gutschriften selbst in der Regel nur einmal jährlich abrechnen und gesammelt an die Stromlieferanten übermitteln.

1KOMMA5° kann daher nur die Beträge weitergeben, die uns vom Verteilnetzbetreiber bereits abrechnungsfähig bereitgestellt wurden.

Wir reichen die erhaltenen Beträge zeitnah vollständig und 1:1 an dich weiter bzw. schreiben sie dir gut.

Für welchen Zeitraum erhältst du die Gutschrift?

Du bist anspruchsberechtigt, sobald deine §14a-Anlage erfolgreich installiert wurde und das Installationsdatum nach dem 01.01.2024 liegt.

Das gilt zum Beispiel für:

eine Wärmepumpe

eine Wallbox

einen Batteriespeicher

Der Prozess läuft so ab:

Der zuständige Verteilnetzbetreiber prüft, berechnet und hinterlegt die Modul-1-Gutschrift für die jeweilige Marktlokation.

Der Netzbetreiber stellt die Gutschrift über die Marktkommunikation bzw. Netzbetreiberabrechnung bereit, in der Regel jährlich.

1KOMMA5° erhält den Betrag nur für den Zeitraum, in dem du von 1KOMMA5° mit Strom beliefert wurdest.

1KOMMA5° reicht den erhaltenen Betrag vollständig und 1:1 an dich weiter bzw. schreibt ihn dir gut.

1KOMMA5° berechnet die Gutschrift nicht selbst und kann sie nicht vorab oder monatlich auszahlen.

Liegt dein Installationsdatum in einem Zeitraum, in dem du noch von einem anderen Anbieter beliefert wurdest, hat der Netzbetreiber die Gutschrift für diese Monate an deinen damaligen Stromlieferanten geschickt. Die Auszahlung für diesen Zeitraum erfolgt daher nicht durch den Netzbetreiber direkt an dich, sondern muss über deinen früheren Stromlieferanten laufen.

Wir prüfen aktuell, wie wir unsere Kunden auch in solchen Fällen bestmöglich unterstützen können.

Den genau abgerechneten Zeitraum findest du auf der beigefügten Rechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Verteilnetzbetreiber und 1KOMMA5° als Stromlieferant?

Für die §14a-Gutschrift haben der Verteilnetzbetreiber und 1KOMMA5° klar getrennte Aufgaben.

Die fachliche Berechnung, Hinterlegung und Abrechnung der Modul-1-Gutschrift liegt beim zuständigen Verteilnetzbetreiber. 1KOMMA5° ist nicht die Stelle, die die Höhe der Gutschrift berechnet oder die Modul-1-Gutschrift eigenständig freigibt.

Der Verteilnetzbetreiber ist für die Infrastruktur vor Ort zuständig. Er:

hinterlegt die entsprechenden Module in den Stammdaten,

übermittelt die Informationen über die Marktkommunikation,

berechnet die Gutschrift,

stellt die Gutschrift 1KOMMA5° über die Abrechnung bereit, meist im Rahmen der Jahresabschlussrechnung.

Eine direkte Auszahlung an dich durch den Netzbetreiber erfolgt dabei nicht.

1KOMMA5° ist als dein Stromlieferant ausschließlich für die Weitergabe des vom Verteilnetzbetreiber erhaltenen Betrags und die Darstellung auf deiner Rechnung bzw. Gutschrift zuständig.

Wir geben die erhaltene Modul-1-Gutschrift vollständig und 1:1 an dich weiter, sobald sie uns abrechnungsfähig vorliegt.

Wichtig: Wir können die Gutschrift erst an dich auszahlen bzw. dir gutschreiben, wenn wir den Betrag vom Verteilnetzbetreiber erhalten haben. Deshalb sind wir auf die korrekte und rechtzeitige Bereitstellung durch deinen Verteilnetzbetreiber angewiesen.

Kannst du selbst prüfen, ob Modul 1 bei dir hinterlegt ist?

Nein. Ob Modul 1 für deine Marktlokation korrekt hinterlegt ist, kannst du nicht selbst einsehen oder prüfen.

Die Hinterlegung erfolgt über den zuständigen Verteilnetzbetreiber in den Stammdaten und in der Marktkommunikation. 1KOMMA5° kann die Gutschrift erst auszahlen bzw. gutschreiben, wenn uns der Betrag vom Verteilnetzbetreiber übermittelt wurde.

Wenn du keine Gutschrift erhalten hast, bedeutet das nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht oder dass Modul 1 nicht beantragt, nicht berücksichtigt oder vergessen wurde.

Es kann zum Beispiel sein, dass:

die Anlage noch nicht vollständig registriert ist,

Modul 1 beim Verteilnetzbetreiber noch nicht final in den Stammdaten oder der Marktkommunikation hinterlegt wurde,

die Marktkommunikation noch nicht vollständig abgeschlossen ist,

die Abrechnung durch den Netzbetreiber noch aussteht,

uns noch keine abrechnungsfähige Information oder Zahlung vom Netzbetreiber vorliegt.

Wir prüfen solche Fälle mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber und melden uns, sobald uns eine Rückmeldung, Abrechnung oder Zahlung vorliegt.

Warum erhältst du die Gutschrift erst jetzt?

Die Verteilnetzbetreiber zahlen die Beträge nicht direkt an dich aus und stellen sie 1KOMMA5° auch nicht monatlich bereit.

Die Modul-1-Gutschriften werden vom Verteilnetzbetreiber in der Regel einmal jährlich abgerechnet und gesammelt an den jeweiligen Stromlieferanten übermittelt, meist im Rahmen der Jahresabschlussrechnung.

Deshalb kann 1KOMMA5° die Gutschrift nicht monatlich oder vorab auszahlen. Wir können den Betrag erst weitergeben, wenn er uns vom Verteilnetzbetreiber abrechnungsfähig übermittelt wurde.

Unser Ziel ist es, die erhaltenen Beträge gesammelt gegen Ende des ersten Quartals weiterzugeben. Dabei bleiben wir jedoch von der Abrechnung und Zuarbeit des jeweiligen Verteilnetzbetreibers abhängig.

Warum hast du keine Gutschrift erhalten?

Wir geben alle §14a-Gutschriften, die wir vom Verteilnetzbetreiber erhalten, vollständig und 1:1 an dich weiter.

Wenn du keine Gutschrift erhalten hast, liegt uns für deine Marktlokation bisher noch keine abrechnungsfähige Gutschrift bzw. Zahlung vom Verteilnetzbetreiber vor.

Das bedeutet nicht automatisch, dass Modul 1 nicht beantragt, nicht berücksichtigt oder vergessen wurde. Es bedeutet zunächst nur, dass 1KOMMA5° aktuell noch keinen Betrag erhalten hat, den wir an dich weitergeben können.

Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel:

  • die Registrierung deiner steuerbaren Anlage ist noch nicht vollständig abgeschlossen,

  • Modul 1 wurde vom Verteilnetzbetreiber noch nicht final in den Stammdaten oder der Marktkommunikation hinterlegt,

  • es gibt offene Klärungsfälle zwischen Verteilnetzbetreiber und Marktpartnern,

  • die Gutschrift wurde vom Verteilnetzbetreiber noch nicht über die Abrechnung bereitgestellt,

  • die jährliche Abrechnung durch den Verteilnetzbetreiber steht noch aus.

Wichtig: Du kannst selbst nicht prüfen, ob Modul 1 korrekt hinterlegt ist. Diese Information liegt beim zuständigen Verteilnetzbetreiber und wird über die Marktkommunikation an uns als Stromlieferant übermittelt.

1KOMMA5° kann in diesen Fällen keine eigenständige Gutschrift berechnen oder monatlich vorab auszahlen. Wir können die Modul-1-Gutschrift erst weitergeben, wenn der Verteilnetzbetreiber sie berechnet und an uns übermittelt hat.

Wir sind aktiv dabei, solche Fälle mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern zu klären. Das kann leider etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald uns eine Rückmeldung, Abrechnung oder Zahlung vorliegt, informieren wir dich beziehungsweise zahlen die Gutschrift aus oder schreiben sie dir gut.

Was passiert, wenn du eine Korrektur bisheriger Rechnungen anfragst?

Wenn auf bisherigen Rechnungen keine Modul-1-Gutschrift ausgewiesen ist, bedeutet das nicht automatisch, dass die Rechnung falsch ist oder dass Modul 1 nicht angemeldet, nicht berücksichtigt oder vergessen wurde.

Es bedeutet zunächst nur, dass auf diesen Rechnungen noch keine abrechnungsfähige Modul-1-Gutschrift vom Verteilnetzbetreiber berücksichtigt werden konnte.

Eine Korrektur oder Gutschrift kann 1KOMMA5° erst vornehmen, wenn uns die dafür erforderliche abrechnungsfähige Information oder Zahlung vom zuständigen Verteilnetzbetreiber vorliegt.

1KOMMA5° berechnet die Modul-1-Gutschrift nicht selbst und kann sie nicht unabhängig vom Netzbetreiber auf einer Rechnung ergänzen. Wir reichen ausschließlich die Beträge weiter, die uns vom Verteilnetzbetreiber bereitgestellt wurden.

Wenn eine Korrektur erforderlich ist und uns die entsprechenden Daten oder Beträge vom Verteilnetzbetreiber vorliegen, geben wir die Gutschrift vollständig und 1:1 an dich weiter bzw. stellen sie entsprechend auf deiner Rechnung oder Gutschrift dar.

Warum sind auf deiner Rechnung mehrere Positionen für denselben Zeitraum aufgeführt?

Das kann zwei Gründe haben:

Erstens reichen wir die Modul-1-Gutschriften 1:1 so weiter, wie wir sie vom Netzbetreiber erhalten. Wenn der Netzbetreiber Stornos oder Korrekturbuchungen sendet, erscheinen diese ebenfalls auf deiner Rechnung.

Zweitens weisen Netzbetreiber Gutschriften manchmal für mehrere Teilzeiträume separat aus. Auch diese Teilperioden übernehmen wir entsprechend auf der Rechnung.

Maßgeblich ist der ausgewiesene Gesamtbetrag der Gutschrift.

Warum steht auf deiner Rechnung ein Gesamtbetrag von 0,00 €?

Die Rechnung ist als Gutschrift ausgestellt. Der Betrag wird dir aktiv ausgezahlt beziehungsweise gutgeschrieben.

Der Gesamtbetrag von 0,00 € ergibt sich aus der buchhalterischen Darstellung. Die tatsächliche Gutschrift, die du erhältst, ist auf der Rechnung als negativer Betrag ausgewiesen.

Zusammenfassung

§14a EnWG betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher oder Klimaanlagen.

Modul 1 ist eine pauschale jährliche Gutschrift, unabhängig von der tatsächlichen Steuerung deiner Anlage.

Der Verteilnetzbetreiber berechnet die Gutschrift und übermittelt den Betrag an 1KOMMA5° als deinen Stromlieferanten.

1KOMMA5° berechnet die Modul-1-Gutschrift nicht selbst und entscheidet nicht eigenständig über Anspruch oder Höhe.

1KOMMA5° reicht den vom Verteilnetzbetreiber erhaltenen Betrag vollständig und 1:1 an dich weiter.

Der Netzbetreiber zahlt die Gutschrift nicht direkt an dich aus.

Du kannst selbst nicht prüfen, ob Modul 1 korrekt hinterlegt ist. Diese Information liegt beim Verteilnetzbetreiber und wird über die Marktkommunikation an uns übermittelt.

Eine Auszahlung oder Gutschrift ist erst möglich, wenn der Netzbetreiber den Betrag abrechnungsfähig an uns übermittelt hat.

Die Gutschrift erfolgt grundsätzlich jährlich nach der Abrechnung durch den Verteilnetzbetreiber, nicht monatlich oder laufend.

Eine Rechnungskorrektur ist erst möglich, wenn uns die erforderliche abrechnungsfähige Information oder Zahlung vom Netzbetreiber vorliegt.

Mehrere Rechnungspositionen oder ein Gesamtbetrag von 0,00 € können durch Korrekturen, Teilzeiträume oder die buchhalterische Darstellung der Gutschrift entstehen.

Hinweise für AI Agent

Kundenaussagen, Vermutungen und Schlussfolgerungen dürfen nicht ungeprüft als bestätigte Fakten übernommen werden.

Wenn Kund:innen schreiben, dass Modul 1 „nicht angewendet“, „nicht berücksichtigt“, „nicht beantragt“ oder „vergessen“ wurde, diese Aussage nicht bestätigen, außer sie ist durch interne Daten, das Ticket oder einen Knowledge-Artikel eindeutig belegt.

Stattdessen neutral formulieren, zum Beispiel:

„Auf den bisherigen Rechnungen ist noch keine Modul-1-Gutschrift ausgewiesen.“

„Du hast den Eindruck, dass Modul 1 noch nicht berücksichtigt wurde.“

„Das bedeutet nicht automatisch, dass Modul 1 nicht angemeldet oder nicht verarbeitet wurde.“

Nicht sagen:

„Modul 1 wurde bisher nicht berücksichtigt.“

„Das reduzierte Netzentgelt wurde nicht angewendet.“

„1KOMMA5° hat Modul 1 nicht hinterlegt.“

„1KOMMA5° berechnet die Gutschrift.“

„Die Gutschrift läuft über den Netzbetreiber und 1KOMMA5°“, wenn dadurch der Eindruck entsteht, 1KOMMA5° berechne oder entscheide die Gutschrift mit.

„Die Gutschrift wird monatlich ausgezahlt.“

Besser sagen:

„Die Modul-1-Gutschrift wird vom zuständigen Verteilnetzbetreiber berechnet und in der Regel jährlich über die Netzbetreiberabrechnung an 1KOMMA5° übermittelt.“

„1KOMMA5° berechnet die Gutschrift nicht selbst, sondern reicht den vom Verteilnetzbetreiber erhaltenen Betrag vollständig und 1:1 an dich weiter.“

„Eine monatliche Auszahlung oder laufende Verrechnung erfolgt nicht.“

„Eine Korrektur oder Gutschrift ist erst möglich, wenn 1KOMMA5° eine abrechnungsfähige Information oder Zahlung vom Verteilnetzbetreiber erhalten hat.“

Wenn Kund:innen eine Rechnungskorrektur verlangen, erkläre neutral: Eine Korrektur oder Gutschrift ist erst möglich, wenn 1KOMMA5° eine abrechnungsfähige Information oder Zahlung vom Verteilnetzbetreiber erhalten hat.

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