§14a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Was ist § 14a?
Kurze Antwort
§ 14a EnWG regelt den Betrieb von leistungsstarken Stromverbrauchern wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeichern. Netzbetreiber dürfen diese Anlagen bei drohender Netzüberlastung zeitweise in ihrer Leistung reduzieren. Im Gegenzug erhältst du reduzierte Netzentgelte, die automatisch über deine Stromrechnung berücksichtigt werden. Eine vollständige Abschaltung ist dabei ausgeschlossen
Kontext
Dieser Artikel ist relevant, wenn du eine Wärmepumpe, Wallbox, einen Batteriespeicher oder eine andere leistungsstarke Stromanlage betreibst oder planst und verstehen möchtest,
welche Auswirkungen § 14a EnWG auf deinen Anlagenbetrieb, deine Stromkosten und die technische Ausstattung hat.
Was regelt § 14a EnWG?
Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt den Einsatz sogenannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen im Stromnetz. Dazu zählen Anlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW, zum Beispiel:
Wärmepumpen
Batteriespeicher
Wallboxen für Elektrofahrzeuge
Klimaanlagen
Diese Anlagen haben einen hohen Strombedarf und können das Stromnetz belasten, wenn sie von vielen Haushalten gleichzeitig genutzt werden.
Um die Netzstabilität zu gewährleisten, dürfen die zuständigen Verteilnetzbetreiber diese Anlagen zeitweise in ihrer Leistung reduzieren.
Was bedeutet die Steuerung für dich?
Die netzdienliche Steuerung unterliegt klaren Vorgaben:
Die Anlage wird nicht vollständig abgeschaltet
Eine Mindestleistung von 4,2 kW steht jederzeit zur Verfügung
Grundfunktionen wie Heizen oder Laden bleiben gewährleistet
Die Steuerung betrifft ausschließlich den Strombezug aus dem öffentlichen Netz
Strom aus PV-Anlage oder Batteriespeicher kann weiterhin genutzt werden
Welchen Vorteil hast du durch § 14a EnWG?
Als Ausgleich für die netzdienliche Steuerung erhältst du reduzierte Netzentgelte.
Diese sind Bestandteil des Strompreises und werden automatisch über deine Stromrechnung berücksichtigt. Eine separate Auszahlung ist nicht erforderlich.
Welche Entlastungs-Module gibt es?
Die Reduzierung der Netzentgelte erfolgt über sogenannte Entlastungs-Module. Insgesamt gibt es drei Module.
1KOMMA5° bietet die Module 1 und 3 zur Anmeldung an.
Wenn du Modul 2 nutzen möchtest, musst du dieses eigenständig beim zuständigen Netzbetreiber beauftragen.
Modul 1 – Pauschale Reduzierung
Wirkung
Du erhältst eine feste jährliche Gutschrift auf deine Stromrechnung.
Höhe
Abhängig vom Netzbetreiber, in der Regel 110–190 € brutto pro Jahr.
Technik
Kein zusätzlicher Stromzähler erforderlich. Die Anlage wird über den bestehenden Haushaltszähler erfasst.
Geeignet für
Anlagen mit geringem bis mittlerem jährlichem Stromverbrauch.
Modul 3 – Hohe prozentuale Reduzierung
Wirkung
Das Netzentgelt im Arbeitspreis wird um 80 % reduziert.
Technik
Ein separater Stromzähler ist erforderlich.
Besonderheiten
- Vereinbarung eines zweistündigen Zeitfensters pro Tag mit dem Netzbetreiber
- In diesem Zeitraum steht die volle Leistung garantiert zur Verfügung
- Außerhalb dieses Zeitfensters kann der Netzbetreiber flexibler steuern
Geeignet für
Anlagen mit sehr hohem Stromverbrauch und zeitlicher Flexibilität.
Nachrüstung / Wie beantrage ich ein Modul?
Neuanlagen
Bei Neuanlagen kann die notwendige Steuereinheit direkt während der Installationsphase installiert werden.
Die Anmeldung beim Messstellenbetreiber erfolgt im Anschluss durch uns. Sprich bitte vor oder während der Bauphase deinen verantwortlichen Auftragsmanager an.
Bestehende Anlagen
Falls der Einbau der Steuereinheit beim Kauf deiner Anlage noch nicht beauftragt wurde oder zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war, ist für die technische Nachrüstung dein Messstellenbetreiber zuständig.
Die Beauftragung erfolgt direkt durch dich beim Messstellenbetreiber.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Technische Voraussetzungen
Smart Meter Gateway zur sicheren Kommunikation und Messung
Steuerbare Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2 kW Leistung
Nicht-technische Voraussetzung
Die Anlage muss neu sein
Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie erhalte ich die Ersparnis?
Die reduzierten Netzentgelte werden automatisch über die Stromrechnung deines Stromversorgers berücksichtigt.
Ab wann gilt die Reduzierung?
Sobald deine Anlage beim zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) als §-14a-Anlage angemeldet ist.
Ob tatsächlich gesteuert wird, ist dafür nicht relevant.
- Gilt Modul 1 mehrfach bei mehreren Anlagen?
Nein. Die pauschale Reduzierung aus Modul 1 wird nur einmal pro Netzanschluss gewährt.
- Wann müssen Batteriespeicher teilnehmen?
Sobald die Ladeleistung über 4,2 kW liegt – unabhängig davon, ob aktuell Strom aus dem Netz bezogen wird.
- Wie lange darf die Leistung reduziert werden?
So lange, wie es zur Vermeidung einer Netzüberlastung notwendig ist. In der Praxis meist nur wenige Stunden.
Kann ich bei einer Drosselung weiterhin PV- oder Batteriestrom nutzen?
Ja. Die Leistungsreduzierung betrifft ausschließlich den Netzstrombezug.
- Bei wem beantrage ich eines der Module / bei wem beantrage ich §14a?
Bei Neuanlagen wird die notwendige Steuereinheit direkt während der Installationsphase eingebaut; bei Interesse sprich dazu bitte vor oder während der Bauphase deinen verantwortlichen Auftragsmanager an, die Anmeldung beim Messstellenbetreiber erfolgt im Anschluss durch uns. Bei bestehenden Anlagen ist für die technische Nachrüstung dein Messstellenbetreiber zuständig, die Beauftragung muss durch dich eigenständig beim Messstellenbetreiber erfolgen.
- Was passiert bei mehreren § 14a-Anlagen?
Bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wird die Mindestleistung über den Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) erhöht.
Der Gleichzeitigkeitsfaktor sorgt dafür, dass du mehr Leistung zur Verfügung hast, wenn du mehrere steuerbare Geräte (z. B. Wallbox und Wärmepumpe) besitzt. Statt alle Geräte gemeinsam stark zu begrenzen, erlaubt der Netzbetreiber eine höhere Mindestleistung, weil in der Praxis nicht alle Geräte gleichzeitig ihre volle Leistung benötigen.
Einfach gesagt Hast du nur ein steuerbares Gerät, stehen dir mindestens 4,2 kW zur Verfügung. Hast du mehrere steuerbare Geräte, wird die verfügbare Leistung erhöht. Der Gleichzeitigkeitsfaktor berücksichtigt, dass nicht alle Geräte zur gleichen Zeit volle Leistung brauchen. So bleibt dein Komfort erhalten, auch wenn der Netzbetreiber kurzfristig eingreifen muss.
Zusammenfassung
§ 14a EnWG ermöglicht netzdienliche Steuerung leistungsstarker Anlagen
Keine vollständige Abschaltung, Mindestleistung immer gewährleistet
Reduzierte Netzentgelte als finanzieller Vorteil
Drei Entlastungs-Module verfügbar
1KOMMA5° bietet Modul 1 und Modul 3 an
Voraussetzung: neue Anlage, Smart Meter, Steuerbarkeit